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Lohnsteuer | Neue Vordruckmuster für Anzeigen zu vermögenswirksamen Leistungen
Das die Vordruckmuster für Anzeigen nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 bis 6 VermBDV (VermB 13), die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung sowie der Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage neu bekannt gemacht. Die neuen Vordrucke sind spätestens ab dem zu verwenden. Datenübermittlungen sind spätestens ab dem auf Grundlage der neuen Datensatzbeschreibung durchzuführen.