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NWB BB 11/2019 S. 324

Kassengesetz: Übergangsfrist für Umstellung bis September 2020

Durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ (Kassengesetz) verschärfen sich die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Kassenführung. Ab Januar 2020 müssen alle Registrierkassen durch eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung geschützt werden. Allerdings steht diese Anfang 2020 nicht flächendeckend zur Verfügung. Die Finanzverwaltung hat sich daher auf eine Nichtbeanstandungsregel bis Ende September 2020 geeinigt. Mehr lesen Sie unter http://go.nwb.de/h37ho.