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Haftungsgefahren für die Unternehmensleitung
Die D & O-Versicherung
I. Einleitung
Manager treffen täglich weitreichende Entscheidungen; angesichts der fortschreitenden Globalisierung und technologischen Entwicklung geschieht dies meist unter Zeitdruck und unter immer komplexer werdenden Rahmenbedingungen. Fehlentscheidungen sind möglich und lösen Haftungsfragen aus. Die Verfolgungsmentalität und -intensität steigt. So gibt es Kunden, Lieferanten, die öffentliche Hand und sonstige Dritte, die sich benachteiligt fühlen und Schadensersatz fordern (Fälle der sog. Außenhaftung). Sie melden sich insbesondere, wenn das Unternehmen gescheitert ist, u. a. der Fiskus (vgl. BFH, GmbHR 2001 S. 783 ff.), die Sozialversicherungsträger (vgl. BGH, GmbHR 2001 S. 721 ff.) und aufgrund der Einzelumstände besonders schützenswerte Gläubiger (vgl. BGHZ 87 S. 27 zur culpa in contrahendo; NZG 2001 S. 888 f. zum Garantieversprechen).
Auf der anderen Seite stehen enttäuschte Aktionäre, Gesellschafter, neue, häufig Sanierungsmanager und in der Insolvenz der Insolvenzverwalter, die bei Vermögensschäden Regress verlangen (Fälle der sog. Innenhaftung).
Das Risiko der Unternehmensleiter, für unternehmerisches Fehlverhalten in Ans...