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OLG Frankfurt/Main Urteil v. - 29 U 203/18

Gesetze: BGB § 249 Abs. 2 S. 1

Leitsatz

Leitsatz:

Der Schaden für die Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs ist unter Berücksichtigung eines Rabattes zu berechnen, den der Fahrzeughersteller Schwerbehinderten generell gewährt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
MAAAH-33108

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