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LSG Bayern Urteil v. - L 5 KR 411/17

In einem Krankenhausabrechnungsstreit ist zur Vergütung einer Operation die Anwendung der DRG I03A oder I05Z strittig.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
FAAAH-33077

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