Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Auswirkungen des KonTraG auf die Rechnungslegung
Am ist das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) in Kraft getreten. Bei dem Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, das die Änderung mehrerer Gesetze umfaßt. Die für Kapitalgesellschaften relevanten Änderungen betreffen im wesentlichen die Vorschriften über den Ausweis des Eigenkapitals und den Inhalt des Anhangs (§ 285 HGB) sowie des Lageberichtes (§ 289 HGB). Darüber hinaus sind die Änderungen über die Konzernrechnungslegungsvorschriften (§§ 290 ff. HGB) und die gesetzlichen Bestimmungen über die Durchführung von Abschlußprüfungen (§§ 316 ff. HGB) von Bedeutung. Ferner wurde § 32a GmbHG (eigenkapitalersetzende Darlehen) im Hinblick auf den Schutz von Minderheitsgesellschaftern und Darlehensgebern geändert.
Die neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches sind spätestens für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem beginnt. Für die meisten Unternehmen - zumindest für die, die kein abweichendes Wirtschaftsjahr haben - wird der Jahresabschluß zum 31. 12. 1999 erstmals nach neuem Recht aufzustellen sein (Art. 46 Abs. 1 EGHGB). Die restriktiveren Vorschriften über die Auswahl des Abschlußprüfers (§ 319 Abs. 2 Nr. 8, Abs. 3 Nr. 4-6 HGB) sind erstmals für das Geschäftsjahr anzuwenden, das nach dem be...