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NWB Nr. 37 vom Seite 3407 Fach 18 Seite 3685

Liquidation und Löschung von Kapitalgesellschaften

von Michael App, Straßburg

I. Auflösung und Beendigung einer Kapitalgesellschaft

Im Rahmen der Insolvenzrechtsreform sind die eine Auflösung von Kapitalgesellschaften betreffenden Bestimmungen des Aktiengesetzes und des GmbH-Gesetzes geändert und das Löschungsgesetz gänzlich aufgehoben worden; dafür finden sich Regelungen über die Löschung vermögensloser Kapitalgesellschaften nunmehr im Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - FGG (vgl. Art. 2 Nr. 9, 23, 47 und 48 EGInsO).

1. Auflösungsgründe

Gründe für die Auflösung einer GmbH oder einer AG sind (§ 60 GmbHG, § 262 AktG):

  • der Ablauf der im Gesellschaftsvertrag (der Satzung) ausdrücklich bestimmten Zeit;

  • ein Beschluß der Gesellschafter mit Dreiviertelmehrheit (bei GmbH beliebige andere Mehrheit durch Gesellschaftsvertrag festsetzbar, bei AG nur höhere Mehrheit);

  • die gerichtliche Entscheidung auf eine Auflösungsklage (§ 61 GmbHG) hin oder die Auflösung einer GmbH durch die Verwaltungsbehörde wegen Gefährdung des Gemeinwohls;

  • die Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;

  • die Eröffnung des Insolvenzverfahrens;

  • die rechtskräftige Verfügung des Registergerichts, die Mängel des Gesellschaftsvertra...