Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Verkauf von Backwaren und Fast-Food zum Vor-Ort-Verzehr
Leitsatz
Über die Zur-Verfügung-Stellung nicht bloß behelfsmäßiger Verzehrvorrichtungen hinaus erbrachte die Stpfl. gegenüber den Kunden,
die die Gerichte vor Ort verzehrten, zusätzliche Dienstleistungen, indem sie Geschirr und Besteck zur Verfügung stellte und
dieses ggf. durch ihre Mitarbeiter einsammeln und jedenfalls reinigen ließ. Dadurch tritt der Dienstleistungscharakter innerhalb
der im Falle des Verzehrs vor Ort durch die Stpfl. zu leistenden Gesamtleistung in den Vordergrund.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 22/2019 S. 1055 DStR 2020 S. 6 Nr. 4 DStRE 2020 S. 222 Nr. 4 DStZ 2019 S. 774 Nr. 21 EFG 2019 S. 1793 Nr. 21 GStB 2020 S. 1 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21515 Nr. 12 XAAAH-32945
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