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Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft nach dem neuen Umwandlungssteuer-Erlaß
I. Vorbemerkung
Das Einführungsschreiben zum UmwStG 1995 vom (BStBl 1998 I S. 268) ist in vier Teile untergliedert. Der erste Teil betrifft die Umwandlung von Körperschaften und damit die §§ 1 bis 19 UmwStG. Die Erlaßausführungen zu den Allgemeinen Vorschriften zum zweiten bis siebten Teil des UmwStG (§§ 1 und 2 UmwStG) sowie zur Umwandlung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft (§§ 3 bis 10 UmwStG) werden nachstehend aufgezeigt und erläutert. Auf die Erlaßausführungen zur Umwandlung einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft (§§ 11 bis 13 UmwStG) wird in einem weiteren Beitrag eingegangen werden.
Im zweiten Teil des UmwSt-Erlasses werden die Vorschriften zur Einbringung in eine Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten (§§ 20 bis 23 UmwStG) und die Einbringung in eine Personengesellschaft (§ 24 UmwStG) behandelt (vgl. hierzu auch Wacker, NWB F. 18 S. 3601).
Im dritten Teil des UmwSt-Erlasses wird in Tz. S. 01 der zeitliche Anwendungsbereich des UmwStG 1995 beschrieben. Nach § 27 Abs. 1 UmwStG ist das UmwStG 1995 erstmals auf den Übergang von Vermögen anzuwenden, der auf Rechtsakten beruht, die nach dem wirksam werden. Weiterhin vertritt die Finanzverwaltung im UmwSt-Erlaß (wie bereits in dem BStBl 1995 I S. 42