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Einfluss der EU-Grundrechte auf das Steuerrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 802Der Einfluss des Europarechts auf das Recht der direkten Steuern wächst. Während EU-Richtlinien über viele Jahre die Steuerpflichtigen eher begünstigten und ihnen kaum Pflichten auferlegten, besteht mit der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) und den neuen Transparenz- und Meldepflichten (DAC) inzwischen ein europarechtlich determiniertes Eingriffsrecht zulasten der Steuerpflichtigen. Hier wird bereits heute und zukünftig zunehmend der EU-Grundrechtsschutz berührt.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
I. Anwendung und Vorrang der EU-Grundrechte
[i]Unionsrechts hat Anwendungsvorrang gegenüber nationalem RechtGrundrechte mit individuellem Schutz ergeben sich im Europarecht nicht nur aus den Grundfreiheiten, sondern über Art. 51 Abs. 1 EU-Charta auch im Bereich verfassungsartig ausgestalteter Eingriffsabwehrrechte. Art. 51 EU-Charta bestimmt, dass die EU-Grundrechte für den Anwendungsbereich der Verträge Geltung verlangen. Sie gelten also auch für alle durch Richtlinien harmonisierten Bereiche. Die Mitgliedstaaten sollen es nicht in der Hand haben, EU-Richtlinien unter Verweis auf national-verfassungsrechtliche Schranken uneinheitlich umzusetzen. Der einheitliche EU-Grundrechtsschutz ist Voraussetzung zur Durchsetzung des Anwendungsvorrangs des Uni...