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Schleswig-Holsteinisches FG | Kein Abzug finaler Verluste bei einer „Organschaft über die Grenze“
Die Verrechnung sog. finaler Verluste einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Tochtergesellschaft mit Gewinnen der im Inland ansässigen Muttergesellschaft („Organschaft über die Grenze“) setzt eine verbindliche schuldrechtliche Vereinbarung zwischen diesen Gesellschaften voraus, die jedenfalls eine Verpflichtung zur Verlustübernahme durch die Muttergesellschaft für den Fall der Verlustentstehung der Tochtergesellschaft beinhalten muss.
Die Klägerin, eine [i]Grundsätze der EuGH-Rechtsprechung sind auch auf die deutsche Organschaft anzuwenden im Inland ansässige GmbH, war alleinige Anteilseignerin einer französischen S.à.r.l. Diese erwirtschaftete über Jahre hinweg Verluste, so dass der aktive Geschäftsbetrieb im Streitjahr 2012 eingestellt und die S.à.r.l. im Wege einer Verschmelzung durch Übertragung des Vermögens als Ganzes auf die Klägerin aufgelöst wurde. D...