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BFH | Verluste aus Devisentermingeschäften und Berücksichtigung bei der Ermittlung des begünstigten Veräußerungsgewinns
Bei der Bemessung des nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG steuerfreien Veräußerungsgewinns aus einem in Fremdwährung abgewickelten Anteilsverkauf ist der Ertrag aus einem Devisentermingeschäft, das der Veräußerer vor der Veräußerung zum Zweck der Minimierung des Währungskursrisikos in Bezug auf den Veräußerungserlös abgeschlossen hat, als Bestandteil des Veräußerungspreises i. S. des § 8b Abs. 2 Satz 2 KStG gewinnerhöhend zu berücksichtigen (Abgrenzung zu NWB RAAAC-87372). S. 795
Die Klägerin [i]Sicherungszweck des Termingeschäfts und Zusammenhang mit dem abgesicherten Grundgeschäft führen dazu, dass der Verlust ggf. steuerlich zu berücksichtigen ist (und Revisionsklägerin), eine AG, ist durch Verschmelzung 2006 Rechtsnachfolgerin ihrer früheren Tochtergesellschaft, der X-AG. Die X-AG hatte 2002 auf US-Dollar-Basis Anteile an der Y-Inc. in den USA erworben. Das Eigentum an den Anteilen ging 2002 auf die X-AG über, die mehrere Devisentermingeschäfte z...