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Unwirksame (außerordentliche) Kündigung
In der Regel wendet sich ein Arbeitnehmer, der gegen eine außerordentliche Kündigung Kündigungsschutzklage erhebt, auch gegen die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses infolge einer Umdeutung ( NWB ZAAAH-29454).
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, deren Voraussetzungen nach der vom BAG nicht beanstandeten Würdigung des ) nicht vorliegen. Ob die Voraussetzungen für eine Umdeutung der erklärten außerordentlichen fristlosen in eine ordentliche Kündigung vorliegen (vgl. § 140 BGB), konnte im entschiedenen Fall dahinstehen, da eine ordentliche Kündigung mangels Beteiligung des Personalrats (vgl. § 108 Abs. 2 BPersVG) ohnehin unwirksam wäre. Unstre...