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Track 23 | Theaterbetriebszulage: Steuerbefreiung für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Das FG Baden-Württemberg hat aktuell entschieden, dass eine Theaterbetriebszulage steuerfrei bleibt, soweit sie auf tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit entfällt. Es sei unerheblich, wenn Schauspieler immer eine Zulage in Höhe von 20 % des Grundlohns erhalten. Es genüge, wenn Arbeitnehmer bei tatsächlich geleisteter Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit einen höheren Nettolohn bekommen. Das Arbeitsentgelt werde dann tatsächlich steuerlich entlastet.
Schauspielern, die an Theatern und Bühnen arbeiten, steht laut Tarifvertrag eine Theaterbetriebszulage zu. In Höhe von 20 % des Arbeitsentgelts. Können die Darsteller die Zulage steuerfrei kassieren, soweit diese tatsächlich auf Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit entfällt? – Nachdem mehrere Finanzgerichte diese Frage mal mit „ja” und mal mit „nein” beantwortet haben, muss nun abschließend der Bundesfinanzhof ran.
Ich gebe zu: Ich habe etwas gebraucht, um zu verstehen, wie der Arbeitslohn bei den Schauspielern berechnet wird. Nehmen wir an, der Grundlohn beträgt 4.000 €. Dann kommen 20 % Theaterbetriebszulage hinzu. Das sind 800 € zusätzlich. Macht zusammen 4.800 €. Das ist der monatliche Br...