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Abfindung des Mieters zur vorzeitigen Vertragsauflösung ist kein Schadenersatz
Der BFH hatte sich erneut mit der Abgrenzung von einem steuerbaren Leistungsaustausch zu einem nicht steuerbaren Schadenersatz auseinanderzusetzen. Der Verzicht auf eine dem Unternehmer zustehende Rechtsposition gegen eine Abfindung stellt nach Ansicht des BFH einen entgeltlichen und steuerbaren Leistungsaustausch dar.
I. Leitsatz (NV)
Die Voraussetzungen für einen entgeltlichen Leistungsaustausch liegen vor, wenn ein Vermieter bei vorzeitiger Auflösung eines langfristigen Mietvertrags im Interesse des Mieters auf seine ihm zustehende vertragliche Rechtsposition gegen Zahlung einer Abfindung verzichtet.
II. Ausgangssachverhalt
Im Verfahren vor dem ) war die Steuerbarkeit einer Abfindungszahlung für die vorzeitige Vertragsauflösung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG streitig.
Die Klägerin ist eine GmbH und war die Organträgerin mehrerer Organgesellschaften. Da die Strukturen für den Urteilsfall nicht weiter relevant sind, wird der Sachverhalt im Folgenden vereinfacht und verkürzt dargestellt. Die Klägerin vermietete im Streitjahr 2008 ein Grundstück an X unter Verzicht auf die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 und 2 i. V. mit § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a UStG gegen Zahlung eines jährlichen Gesamtmietzins zzgl. Umsatzsteuer. Der...