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Umsatzsteuerliche Behandlung des Verkaufs von Backwaren/Speisen zum Vor-Ort-Verzehr in Bäckereifilialen
Beim Verkauf von Backwaren und anderen Lebensmitteln zum Verzehr an Ort und Stelle in Bäckereifilialen ist stets zu prüfen, ob der Regelsteuersatz von 19 % oder der ermäßigte Steuersatz von 7 % gem. § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. mit Anlage 2 zur Anwendung kommt. Aufgrund des vorliegenden ist weiterhin davon auszugehen, dass die Lieferung von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle dem Regelsteuersatz von 19 % unterliegt, wenn die vorhandenen Sitzgelegenheiten im Eigentum der Bäckerei stehen bzw. angemietet oder die Mitnutzung ausdrücklich vereinbart wurde. Sofern keine Sitzgelegenheiten vorhanden sind oder die vorhandenen Sitzgelegenheiten nicht der Bäckerei zugerechnet werden können, liegt keine Lieferung von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle vor und der ermäßigte Steuersatz kommt zur Anwendung.
Im Urteilsfall hatte das FG Münster zu entscheiden, ob für den Verkauf von Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle durch die Klägerin die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes zulässig ist. Streitbefangen waren einerseits Filialen, die sich in eigenständigen Räumlichkeiten befanden, und andererseits Filialen in sog....