Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB Nr. 47 vom Seite 3753 Fach 18 Seite 3477

Die Besteuerung der Personengesellschaften in der Praxis

von Dr. Arno Bordewin, Richter am BFH, München

- zur BFH-Rechtsprechung 1995 -

Die nachfolgende Darstellung vermittelt einen Überblick über die BFH-Rspr. zur Ertragsbesteuerung der PersGes (Mitunternehmerschaften) im Jahre 1995.

I. Voraussetzungen der Mitunternehmerschaft

1. Nießbraucher als Mitunternehmer

Zivilrechtlich ist heute anerkannt, daß am Anteil an einer PersGes ein Nießbrauch als Nießbrauch an einem Recht (§ 1069 Abs. 1 BGB) bestellt werden kann. Der Nießbraucher wird dann nicht Gesellschafter; Gesellschafter bleibt vielmehr der Nießbrauchsbesteller, wobei zweckmäßigerweise Vereinbarungen über die Ausübung der Gesellschaftsrechte getroffen werden (K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, § 61 II, m. w. N.). Hieran anknüpfend hat der BFH entschieden, daß bei dieser Gestaltung der Nießbrauchsbesteller auch (weiterhin) Mitunternehmerrisiko trägt und Mitunternehmerinitiative entfalten kann und demzufolge auch während der Dauer des Nießbrauchs Mitunternehmer bleibt ( BStBl 1995 II S. 241). Im Urteilsfall hatte dies zur Folge, daß die Bestellung des Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil und an dem zum Sonder-BV des Nießbrauchsbestellers gehörenden Betriebsgrundstück nicht zur Entnahm...