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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 10 SF 909/19 E-B

Gesetze: VV RVG Anm. S. 1 Nr. 1 zu Nr. 3106

Leitsatz

Leitsatz:

Nehmen die Beteiligten einen schriftlichen Vergleichsvorschlag des Gerichts durch Schriftsatz gegenüber dem Gericht an, entsteht die (fiktive) Terminsgebühr nach Anm. Satz 1 Nr. 1 zu Nr. 3106 VV RVG, ohne dass es auf einen Gerichtsbeschluss ankommt (Aufgabe von -B; Anschluss an E, in juris).

Fundstelle(n):
RAAAH-32545

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