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Änderungen des DRS 25 Währungsumrechnung durch DRÄS 10
Überblick über die vorgenommenen Anpassungen
Das DRSC hat am den Entwurf des Deutschen Rechnungslegungs Änderungsstandards Nr. 10 (E-DRÄS 10) veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Dieser konnte bis zum kommentiert werden. Im Rahmen der 44. HGB-FA-Sitzung am wurde die Auswertung der Stellungnahmen zu E-DRÄS 10 und die Diskussion der Änderungen veröffentlicht. Mit E-DRÄS 10 soll hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss geändert werden. Anlass sind bestimmte Fragestellungen, die im Zuge der erstmaligen Anwendung bei der Durchführung von Währungsumrechnungen in Konzernabschlüssen, insbesondere im Zusammenhang mit Fremdwährungsabschlüssen aus Hochinflationsländern, aufkamen. Der finale Änderungsstandard DRÄS 10 ist am verabschiedet worden.
Cremer, Währungsumrechnung, Lexikon NWB IAAAH-10574
Mit DRÄS 10 soll hauptsächlich DRS 25 Währungsumrechnung im Konzernabschluss geändert werden. Anlass sind bestimmte Fragestellungen, die im Zuge der erstmaligen Anwendung aufkamen.
Die in diesem Zusammenhang beim DRSC eingegangenen Fragestellungen beziehen sich in erster Linie auf die Inflationsbereinigung durch Indexierung. Eine weitere Frage...