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Die Zusammenlegung eingetragener Vereine – ein Modell für die Zukunft?
Mehr als 600.000 vor allem kleinere und mittelgroße Vereine waren 2017 in deutschen Vereinsregistern eingetragen und als gemeinnützig (§§ 52 ff. AO) anerkannt. Viele dieser Vereine sehen derzeit ihren künftigen Fortbestand als gefährdet an und hierfür unterschiedliche Gründe, die ihrer Meinung nach früher oder später in die Auflösung und Liquidation des Vereins führen können. Eine Alternative zur Liquidation kann aber im Einzelfall auch ein Zusammenschluss mit einem anderen Verein sein. Für diese Option stehen inzwischen zwei rechtlich selbständige Wege zur Verfügung.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Zusammenschluss durch umwandlungsrechtliche Verschmelzung
[i]Aufnahme oder NeugründungDer Weg einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung von Vereinen ist nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG) in beschränktem Umfang durch eine Aufnahme oder auch durch eine Neugründung möglich. Unabdingbare Voraussetzung der Beteiligung eines rechtsfähigen Vereins an einer Verschmelzung ist dabei, dass die Vereinssatzung oder landesrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen (vgl. § 99 Abs. 1 UmwG).
[i]Verschmelzungsverbot in der Vereinssatzung?Während Neugründungen in der Praxis nahezu keine Rolle spielen, ist dies für die Aufnahme eines Vereins in einen anderen Verein anders. Dabei v...