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PiR Nr. 11 vom Seite 343

Bilanzielle Behandlung nachträglicher Ausgaben für Umwelt- oder Sicherheitsmaßnahmen

Eine Gegenüberstellung der Vorschriften unter IFRS und HGB

Juliane-Rebecca Upmeier

Der nachfolgende Beitrag untersucht zunächst die bis dato geltenden Vorschriften zur bilanziellen Behandlung von (Mehr-)Ausgaben für Umwelt- oder Sicherheitsmaßnahmen. Sodann werden die hieraus ableitbaren bilanziellen Implikationen unter IFRS und HGB anhand zweier Praxisbeispiele herausgearbeitet. Dabei zeigt sich, dass sich die Frage der Aktivierungsfähigkeit insbesondere an der, diesen Ausgaben oftmals inhärenten, indirekten Nutzenstiftung entzündet.

Theile, Anschaffungs- und Herstellungskosten (IFRS), infoCenter NWB LAAAA-41692

Kernaussagen
  • Ausgaben für Umwelt- oder Sicherheitsmaßnahmen mangelt es oftmals an einer substanziellen, direkten Nutzenstiftung.

  • Gesetzlich induzierte Ausgaben für Umwelt- oder Sicherheitsmaßnahmen dürften unter IFRS regelmäßig aktivierungspflichtig sein.

  • Handelsrechtliches Schrifttum und höchstrichterliche Rechtsprechung indizieren, dass nachträgliche Ausgaben für Umwelt- oder Sicherheitsvorkehrungen Aufwand der Periode darstellen.

I. Einführung

[i]Lüdenbach/Hoffmann/Freiberg, Haufe IFRS-Kommentar, 17. Aufl. 2019, § 14 NWB AAAAH-09924. Betriebliche Ausgaben für Umwelt- oder Sicherheitsmaßnahmen werden in der Praxis aufgrund gesetzlicher Auflagen, faktischer...

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