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BBK Nr. 20 vom Seite 975

Bilanzierung und Bewertung von Entnahmen

Hinweise und Fallbeispiele zu praxisrelevanten Fragestellungen

Hans Walter Schoor

[i]Kolbe, Einlagen und Entnahmen (HGB, EStG), infoCenter NWB MAAAB-04799 Entnahmen führen zur Minderung des Betriebsvermögens aus außerbetrieblichen Gründen. Eine zutreffende Bestimmung des Gewinns durch einen Betriebsvermögensvergleich, wie sie in den §§ 4 und 5 EStG vorgeschrieben ist, ist nur möglich, wenn das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres, dessen Betriebsergebnis ermittelt werden soll, um nicht betriebsbedingte Wertabgaben (Entnahmen) bereinigt wird. Wegen der außerbetrieblichen Veranlassung von Entnahmen muss die Betriebsvermögensminderung für Besteuerungszwecke rückgängig gemacht werden, indem sie dem aufgrund des Betriebsvermögensvergleichs ermittelten Gewinn wieder hinzugerechnet wird.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Bestimmung des Gewinns durch Betriebsvermögensvergleich

[i]Kirsch, Betriebsvermögensvergleich, infoCenter NWB BAAAC-45531 Nach dem allgemeinen Gewinnermittlungsschema des § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG ist Gewinn der „Unterschiedsbetrag zwischen dem Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres und dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres, vermehrt um den Wert der Entnahmen und vermindert um den Wert der Einlagen“. Eine zutreffende Bestimmung des Gewinns durch einen Betriebsvermögensvergleich erfordert, dass das Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres,...