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Geschäftsraummiete
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Die Geschäftsraummiete stellt im Falle einer betrieblichen Veranlassung beim Mieter eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar. Beim Vermieter führt sie zu einer Betriebseinnahme. Unter bestimmten Bedingungen hat der Vermieter die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 0976 | Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften |
Rechnungsabgrenzungsposten | 0980 | Aktive Rechnungsabgrenzung |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1525 | Kautionen |
sonstige Verbindlichkeiten | 1732 | Erhaltene Kautionen |
Umsatzerlöse | 2750 | Grundstückserträge |
2751 | Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, umsatzsteuerfrei § 4 Nr. 12 UStG | |
2752 | Erlöse aus Vermietung und Verpachtung 19 % USt | |
Sonstige betriebliche Erträge | 2735 | Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2891 | Verrechnete kalkulatorische Miete/Pacht |
4210 | Miete (unbewegliche Wirtschaftsgüter) | |
4900 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | |
4991 | Kalkulatorische Miete und Pacht |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige Rückstellungen | 3092 | Rückstell... |