Mandantenorientierte Sachbearbeitung
16. Aufl. 2019
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Lernfeld 14: Sachverhalte nach dem KStG bearbeiten
Prüfen Sie für folgende Unternehmen die Steuerpflicht nach dem KStG!
Unternehmen 1
A, B und C betreiben ihr Unternehmen in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft. A ist Komplementär (Vollhafter), B und C sind Kommanditisten (Teilhafter).
Unternehmen 2
Die Anton & Berta GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Rostock.
Unternehmen 3
Die Perfect Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs AG hat ihre Geschäftsleitung in Berlin sowie verschiedene Zweigstellen im Inland.
Unternehmen 4
Ein Landkreis erhält aus einer Beteiligung an einer Entsorgungs-AG Dividendeneinnahmen.
Unternehmen 5
Eine luxemburgische S.A. (AG) hat eine Zweigstelle in Trier/Mosel. Sie erzielt dort inländische Einkünfte.
Unternehmen 6
Eine Verbandsgemeinde betreibt eigene Wasserwerke mit Abwasserentsorgung gegen Gebührenrechnung.
Tangierende Problemkreise:
Aufbau einer GmbH & Co. KG
Steuerbefreiungen nach § 5 KStG.S. 290
Steuerpflicht und Besteuerung bei der Körperschaftsteuer
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Steuerpflicht und Besteuerung bei der Körperschaftsteuer | ||
Unbeschränkte Steuerpflicht (§ 1 Abs. 1 KStG) | Beschränkte Steuerpflicht (§ 2 KStG) | |
Juristische Personen | mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland
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Lösung