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Neue formale Voraussetzungen bei der Quellensteuerrückerstattung in Österreich
Was ausländische Antragsteller beachten müssen
Im Zuge des österreichischen Jahressteuergesetzes 2018 (öJStG 2018) wurde das Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Quellensteuern auf neue Beine gestellt. Seit dem muss eine elektronische Voranmeldung erfolgen, die der eigentlichen Antragstellung vorgelagert ist. Das österreichische BMF (öBMF) hat in einem Erlass zu den Auswirkungen Stellung genommen, die sich daraus für ausländische Antragsteller ergeben. Waren Rückerstattungsanträge vor dem noch relativ formlos möglich, so gibt das öBMF nun ein strenges Prozedere vor. Zudem ist die Beantragung vielfach nicht mehr zeitnah zum Quellensteuereinbehalt durch den Vergütungsschuldner möglich. Die Änderungen wirken sich nicht zuletzt auch auf eine Quellensteuerfreistellung von Vergütungen ausländischer Arbeitskräfteüberlasser aus.
Anträge auf Rückerstattung österreichischer Quellensteuern erfordern seit dem einen elektronischen Vorabantrag, der nunmehr erst nach Ablauf des Jahres der Einbehaltung der Steuer gestellt werden kann.
Während das österreichische Abgabenrecht im Allgemeinen eine fünfjährige Frist für den Antrag vorsieht, haben ...