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EuGH | Kein Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient für steuerfreite Heilbehandlungen nötig
Der Kläger war Facharzt für klinische Chemie und Laboratoriumsdiagnostik. Er erhob Befunde mit dem Ziel konkreter laborärztlicher Diagnosen und erbrachte ärztliche Hilfestellungen bei transfusionsmedizinischen Maßnahmen für konkrete Behandlungsverhältnisse. Der Leistungsempfänger, ein Laborunternehmen, erbrachte Laborleistungen u. a. an niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser. Der Kläger hielt seine Leistungen für steuerbefreit. Das Finanzamt war der Auffassung, dass die betreffende Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 14 Buchst. a Satz 1 UStG ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Arzt und der behandelten Person voraussetze, das bei Leistungen von klinischen Chemikern und Laborärzten nicht bestehe.
Für den EuGH war eine Steuerbefreiung dieser Leistungen nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. c RL 2006/112/EG (humanmedizinische Heilbehandlungen außerhalb von Krankenhäusern durch ...