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NWB Nr. 42 vom

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Michael Baum

Durch die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates v. (ABl EU 2018 Nr. L 139 S. 1) – sog. DAC 6 – wurde die Amtshilfe-Richtlinie wesentlich erweitert, um grenzüberschreitende Steuergestaltungen früher erkennen und hierauf reagieren zu können. Das Bundeskabinett hat am den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen beschlossen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Wesentliche Eckpunkte

[i]EU ändert die AmtshilferichtlinieDie Richtlinie (EU) 2018/822 enthält insbesondere folgende Regelungen:

  • die Intermediäre (und teilweise auch die Nutzer) einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung müssen die Finanzbehörden über diese Gestaltung informieren;

  • die Mitgliedstaaten müssen einander zeitnah und automatisch über die ihnen mitgeteilten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen informieren;

  • Definitionen der neuen Begrifflichkeiten wie grenzüberschreitende Steuergestaltung, Intermediär, Kennzeichen, relevanter Steuerpflichtiger;

  • Beginn und Frist zur Erfüllung der Mitteilungspflicht und Umfang der anzuzeigenden Daten.

[i]Keine Regelungen zu rein innerstaatlichen SteuergestaltungenDie Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen besc...