Mandantenorientierte Sachbearbeitung
16. Aufl. 2019
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Prüfungsordnung für Steuerfachangestellte (Auszug)
§ 15 Umfang und Gegenstand des mündlichen Prüfungsfachs „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“
Das Prüfungsfach „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“ besteht aus einem Prüfungsgespräch. Der Prüfungsteilnehmer soll ausgehend von einer aus zwei ihm mit einer Vorbereitungszeit von höchstens zehn Minuten zur Wahl gestellten Aufgaben zeigen, dass er berufspraktische Vorgänge und Problemstellungen bearbeiten und Lösungen darstellen kann. Für die zur Wahl gestellten Aufgaben sowie das weitere Prüfungsgespräch kommen insbesondere folgende Gebiete in Betracht:
allgemeines Steuer- und Wirtschaftsrecht
Einzelsteuerrecht
Buchführungs- und Bilanzierungsgrundsätze
Rechnungslegung.
Das Prüfungsgespräch soll für den einzelnen Prüfungsteilnehmer nicht länger als 30 Minuten dauern.
§ 16 Durchführung des mündlichen Prüfungsfachs „Mandantenorientierte Sachbearbeitung“
Die Prüfungsteilnehmer können einzeln oder in Gruppen von höchstens fünf Kandidaten geprüft werden. Die besonderen Verhältnisse Behinderter sind zu berücksichtigen; die erforderlichen Regelungen trifft die Steuerberaterkammer.
Der Prüfungsausschuss hat darauf zu achten, dass die dem Prüfungsteil...