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Buchführung | Übergangsfrist für zertifizierte Kassen in Bayern
Die bayerische Finanzverwaltung räumt den Unternehmern eine Übergangsfrist bis zum für die Umstellung auf zertifizierte elektronische Kassen i. S. von § 146a AO ein. Damit reagiert die Finanzverwaltung Bayerns auf den Umstand, dass die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung „noch nicht flächendeckend am Markt verfügbar ist“.
Die Verlautbarung aus Bayern ist die erste offizielle Verlautbarung der Finanzverwaltung zu einem Beschluss der Bund-Länder-Arbeitsgruppensitzung vom 25./ , eine solche Übergangsfrist einzuräumen. Ein entsprechendes BMF-Schreiben wird dazu noch erwartet.
Nach [i]Gesetz sieht Umstellung zum 1.1.2020 vor dem Gesetz müssen elektronische Registrierkassen, die ab dem angeschafft werden, mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vers...