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Abgabenordnung | Rechtsstreit gegen einen Duldungsbescheid des Finanzamts nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Der lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Anfechtungskompetenz aus §§ 4, 11 AnfG auf den Insolvenzverwalter über. (2) Wenn der Rechtsstreit gegen den Duldungsbescheid des Finanzamts nicht mehr anhängig ist, kann der Insolvenzverwalter das Verfahren nicht mehr aufnehmen (Abgrenzung zu Senatsurteil v. - VII R 14/11, BStBl 2013 II S. 128). (3) Hat das Finanzgericht die Anfechtungsklage gegen den Duldungsbescheid als unbegründet abgewiesen, kommt die Erteilung einer vollstreckbaren Ausfertigung für den Insolvenzverwalter nach § 727 ZPO nicht in Betracht. (4) Das Finanzamt kann den Anfechtungsanspruch gegen den Anfechtungsgegner während des Insolvenzverfahrens auch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters...BStBl 1995 II S. 225