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Die Kapitalherabsetzung in den USA
Das Problem der Qualifikation als Dividende oder Kapitalherabsetzung sowie der mögliche Lösungsansatz durch „Conversion“ nach Delaware
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung – jüngst bestätigt durch NWB LAAAH-30123 – können Drittstaatengesellschaften eine steuerneutrale Einlagenrückgewähr auf Basis des ausländischen Rechts oder durch Ableitung aus der Bilanz der ausländischen Gesellschaft vornehmen. Wenn der BFH für die Qualifikation einer Kapitalherabsetzung auf das ausländische Recht und Bilanzierung abstellt, dann muss der Steuerpflichtige dies in die Gestaltungsüberlegungen einbeziehen und die Voraussetzungen einer ausländischen Kapitalherabsetzung ggf. schaffen. Im Rahmen dieses Beitrags wird aufgezeigt, welche praktischen Herausforderungen in diesem Zusammenhang im Einzelfall zu bewältigen sind. Nach einer Übersicht zur Besteuerung der Rückzahlung von Eigenkapital im Inland stellt der Beitrag die Rechtsprechung zur Einlagenrückgewähr aus Drittstaatengesellschaften dar und zeigt mit der sog. Conversion eine Gestaltungsmöglichkeit zur steuerneutralen Einlagenrückgewähr aus einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft.
Bezüglich Kapitalgesellschaften in den USA können die Voraussetzungen einer steuerneutralen Kapitalherabsetzung durch ...