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NWB Nr. 9 vom Fach 17a Seite 989

Leitsätze über Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften

von Rechtsanwalt Peter Ahrend, Fachanwalt für Steuerrecht,

Rechtsanwalt und Steuerberater Dipl.-Volkswirt Dr. Dr. Wolfgang Förster, Dipl.-Volkswirt Norbert Rößler, Wiesbaden

Geltungsbereich: Bundesgebiet einschl. Berlin (West).

Pensionsverpflichtungen von Kapitalgesellschaften gegenüber ihren Gesellschafter-Angestellten unterliegen körperschaftsteuerlich zum Teil strengeren Rechtsgrundsätzen als Pensionsverpflichtungen gegenüber kapitalmäßig nicht beteiligten Arbeitnehmern. Bei den beteiligten Arbeitnehmern befürchten Rechtsprechung und Finanzverwaltung, daß sie aus überwiegend steuerlichen Gründen den Zeitpunkt des Abschlusses der Pensionsvereinbarung und den Inhalt der Vereinbarung beeinflussen könnten. Die Bewertung der Pensionsverpflichtung mit dem Teilwert nach § 6a EStG läßt eine flexible Einflußnahme auf das stpfl. Einkommen der Kapitalgesellschaft zu.

Das Nachzahlungsverbot und die Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind Kriterien, an denen Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Pensionsvereinbarungen messen.

Nach § 249 HGB müssen für unmittelbare Pensionszusagen Rückstellungen in der Handelsbilanz gebildet werden. Entsprechend dem Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz hat die handelsrechtliche Passivie...