Pensionszahlungen und laufende Geschäftsführervergütung
Leitsatz
Pensionszahlungen an einen beherrschenden GmbH-Gesellschafter, der zugleich als Geschäftsführer tätig ist und hierfür ein
Gehalt bezieht, führen nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die Wiedereinstellung des Alleingesellschafters
bei Beginn der Pensionszahlung noch nicht beabsichtigt war, die erneute Geschäftsführertätigkeit allein im Interesse der Gesellschaft
erfolgte und das vereinbarte neue Geschäftsführergehalt nicht als vollwertiges Gehalt anzusehen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BB 2019 S. 2133 Nr. 37 DB 2019 S. 15 Nr. 36 DB 2019 S. 2710 Nr. 49 DStR 2019 S. 8 Nr. 45 DStRE 2019 S. 1382 Nr. 22 EFG 2019 S. 1620 Nr. 19 GStB 2020 S. 42 Nr. 2 GmbH-StB 2020 S. 20 Nr. 1 KÖSDI 2019 S. 21463 Nr. 11 StB 2019 S. 284 Nr. 10 ZIP 2019 S. 74 Nr. 38 NAAAH-31450
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