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NWB Nr. 41 vom

Das vereinfachte Ertragswertverfahren im Fokus aktueller Rechtsprechung

Jörg Ramb

Mit zwei Urteilen hat die Finanzgerichtsbarkeit über den Anwendungsbereich des vereinfachten Ertragswertverfahrens i. S. des Bewertungsgesetzes entschieden. Im Urteil des Sächsischen ( NWB AAAAH-10555) ging es um die Frage, ob die angewandte Berechnung des Ertragswerts nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen des Kompetenzzentrums UBM eine anerkannte und übliche Bewertungsmethode i. S. des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG ist. Das FG Düsseldorf beschäftigte sich im Urteil v.  - 4 K 108/18 F ( NWB WAAAH-06632) insbesondere mit der Frage, wann das vereinfachte Ertragswertverfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen i. S. des § 199 Abs. 1 BewG führen kann.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Das Urteil des Sächsischen

[i]Methode des Kompetenzzentrums UBM nicht branchenüblich anerkanntDas Sächsische FG kommt zu dem Ergebnis, dass § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, wonach das vereinfachte Ertragswertverfahren nur zur Anwendung kommt, wenn für den zu bewertenden Unternehmenstyp keine Wertermittlungsmethode unter Berücksichtigung der Ertragsaussichten oder kein anderes anerkanntes, auch im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für nichtsteuerliche Zwecke übliches Verfahren einschlägig ist, dahin zu verstehen ist, dass sämtliche Methoden anerkannt und üblich sein müssen, au...