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SteuerStud Nr. 12 vom Seite 799

Reform der Grundsteuer und des Bewertungsrechts

Neuregelungen für Grundstücke im Grundvermögen ab 2022

Jörg Ramb

Mit Urteil v.  erklärte das BVerfG die Bewertungsvorschriften zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für mit dem Grundgesetz unvereinbar. Stein des Anstoßes sind die sog. Einheitswerte, die als „alte“ Bemessungsgrundlage auf jahrzehntealten Grundstückswerten basieren. Im Zuge des Gesetzes zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) v. xx.12.2019 sollen nun die Vorgaben des BVerfG nach langwierigen und kontroversen Diskussionen umgesetzt werden. Die erste Hauptfeststellung wird demnach zum erfolgen. Die nachfolgende Fallstudie veranschaulicht die Auswirkungen der Änderungen im BewG und GrStG anhand von sechs Übungsfällen.

I. Hintergrund

1.

Das BVerfG erklärte in seinem o. g. Urteil die Regelungen des BewG zur Einheitsbewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer (BewG – erster Abschnitt, §§ 17–32 und §§ 68–94) für mit der Grundgesetz unvereinbar. Die bisherige Einheitsbewertung basiert auf jahrzehntealten Grundstückswerten. In den westdeutschen Ländern werden die Werte der Grundstücke im Jahr 1964 zugrunde gelegt. In den ostdeutschen Ländern sind die zugrunde gelegten Wert...