Personalwirtschaft
17. Aufl. 2019
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I. Personalverwaltung
Die Personalverwaltung stellt die Gesamtheit aller administrativen, routinemäßigen Tätigkeiten im Bereich der Personalwirtschaft dar. Sie wird von der Personalabteilung wahrgenommen, die jedoch auch Gestaltungsaufgaben hat. Während früher die Verwaltungsaufgaben für die Personalabteilung stark im Vordergrund standen, hat sich das Verhältnis inzwischen gewandelt.
Die Personalabteilung ist, je nach Aufgabenstellung, allein oder aber im Zusammenwirken mit den Fachabteilungen gestaltend tätig. Es gibt jedoch auch Gestaltungsaufgaben, die ausschließlich den Fachabteilungen zufallen. Die Verwaltungsaufgaben stellen sich der Personalabteilung im Wesentlichen allein.
Die Personalverwaltung durch die Personalabteilung ist aus verschiedenen Gründen erforderlich:
internen Gründen, z. B. rationelle/standardisierte Abwicklung von Massenvorgängen, Anforderungen und Wünsche der Mitarbeiter, Unterstützung der Personalleitung, Unterstützung für die Führungskräfte
externen Gründen, z. B. gesetzlichen und behördlichen Veranlassungen, Erfordernissen aufgrund von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, Erfordernissen aufgrund geschlossener Arbeitsverträge, Anforderungen durch Verbän...