Personalwirtschaft
17. Aufl. 2019
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GG. Personalentwicklung
Die Personalentwicklung umfasst alle Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Qualifikation von Mitarbeitern. Nach ihrem Umfang kann sie unterschiedlich gesehen werden:
Im engeren Sinne ist sie die Personalbildung oder berufliche Bildung, zu der gemäß § 1 Abs. 1 - 4 BBiG zählen:
Tabelle in neuem Fenster öffnenAusbildungSie ist eine berufliche Erstausbildung, die neben einer breit angelegten beruflichen Grundausbildung dem Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen dient.FortbildungSie hat zur Aufgabe, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten an die betrieblichen Erfordernisse anzupassen bzw. zu erweitern.UmschulungSie ist eine Zweitausbildung zum Zwecke der beruflichen Neuorientierung, die arbeitsmarktbedingte Gründe haben oder aufgrund eines Unfalles, einer Krankheit oder einer Berufskrankheit notwendig werden kann.Während die Ausbildung i. d. R. eine kontinuierliche Maßnahme zur Personalentwicklung ist, die mit vollzeitlich oder teilzeitlich beschäftigten hauptamtlichen Mitarbeitern durchgeführt wird, handelt es sich bei der Fortbildung und vielfach auch bei der Umschulung um eher unregelmäßig durchgeführte Maßnahmen, die von wechselnden Mitarbeitern betreut werden.
Im weiteren Sinne zä...