Personalwirtschaft
17. Aufl. 2019
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C. Personalbeschaffung
Die Personalbeschaffung befasst sich mit der Bereitstellung der für das Unternehmen erforderlichen Arbeitskräfte unter qualitativen, quantitativen, zeitlichen und örtlichen Aspekten. Sie baut dabei auf der Personalbedarfsplanung auf – siehe S. 94 ff. Bei den zu beschaffenden Arbeitskräften kann es sich um Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter handeln:
Arbeitnehmer erbringen einem Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, das durch einen Arbeitsvertrag begründet wird, Leistungen. Die arbeitsrechtlichen Grundlagen für den Arbeitsvertrag sind in den §§ 611 - 630 BGB als Unterfall des Dienstvertrages zu finden. Zur Feststellung, ob für ein Unternehmen tätige Personen Arbeitnehmer sind, ist zu untersuchen, unter welchen Umständen sie Arbeit leisten.
Als Merkmale deuten aus arbeitsrechtlicher Sicht auf die Arbeitnehmereigenschaft hin:
die Weisungsgebundenheit der leistenden Person
die Bindung an vorgegebene Arbeitszeiten
die Bindung an einen vorgegebenen Arbeitsort
die Eingliederung in die betriebliche Organisation des Arbeitgebers
die Tätigkeit ausschließlich für einen Arbeitgeber
die Entlohnung in Form eines festen Arbeitsentgelts
die Abführung der Lohnsteuer durch den Arb...