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Track 24 | Mehrjährige Tätigkeit: Zusammenrechnung mehrerer Tätigkeiten im Konzern für die Fünftel-Regelung
Bei der Prüfung, ob es sich um eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG handelt, sind nach einem erstinstanzlichen Urteil des FG Berlin-Brandenburg mehrere Tätigkeiten zusammenzurechnen, wenn es sich zwar formell um unterschiedliche Arbeitsverhältnisse handelt, diese sich aber wirtschaftlich betrachtet als einheitliche Tätigkeit innerhalb eines Konzerns darstellen. Das Gesetz erfordere nicht, dass die Tätigkeit nur für einen einzigen Arbeitgeber erfolgen darf.
So langsam kommen wir zum Ende dieser Ausgabe von „Steuern mobil”, dem Audio-Magazin des NWB Verlags. Zum Abschluss stehen – wie gewohnt – Verfahren auf dem Themenplan, die beim Bundesfinanzhof neu anhängig sind. Als Erstes haben wir einen schwebenden Prozess zur Fünftelregelung für außerordentliche Einkünfte ausgewählt.
Nach § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG zählen Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten zu den außerordentlichen Einkünften. Mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.
Das FG Berlin-Brandenburg hat in erster Instanz entschieden: Bei der Prüfung, ob es sich um eine mehrjährige Tätigkeit handelt, sind mehrere Tätigkeiten in einem Konzern zu...