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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 17 | Erbschaftsteuer: Steuerbefreiung für ein Familienheim bei Renovierungen vor dem Einzug

Kinder können eine von ihren Eltern bewohnte Immobilie steuerfrei erben, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall einziehen und das Familienheim zehn Jahre lang weiter zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Ein späterer Einzug führt nur in besonderen Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb. Umstände in seinem Einflussbereich, wie eine Verzögerung durch die Renovierung der Wohnung, sind dem Erben grundsätzlich anzulasten. Das hat der BFH bekräftigt.

Wer ein Eigenheim von seinen Eltern erbt und die Steuerbefreiung für Familienheime beanspruchen will, der muss sich mit dem Einzug in die Immobilie beeilen. – Das ist die Quintessenz eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs.

Eine vom Erblasser zu Wohnzwecken selbstgenutzte Immobilie kann auf ein Kind steuerfrei übergehen. Unabhängig vom Wert des Objektes. Mit der kleinen Einschränkung, dass die Steuerbefreiung auf eine Wohnfläche von höchstens 200 qm begrenzt ist. Voraussetzung der sehr großzügigen Steuervergünstigung ist: Das Haus oder die Wohnung wird vom Erben zehn Jahre lang weiter zu eigenen Wohnzwecken genutzt. Der Erbe muss also umziehen, sofern er nicht bereits in der Immobilie lebt. Das Fa...