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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 12 | Nettolohnvereinbarung: Übernahme von Steuerberatungskosten kein Arbeitslohn

Die Übernahme von Steuerberatungskosten des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber führt nach einem aktuellen Urteil des BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung nicht zu Arbeitslohn, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat. Der BFH hat damit seine bisherige, anders lautende Rechtsprechung aus dem Jahr 2010 aufgegeben.

Übernimmt der Arbeitgeber die Steuerberatungskosten eines Arbeitnehmers, führt dies nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht zu Arbeitslohn. Und zwar in dem Sonderfall, wenn der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Nettolohnvereinbarung abgeschlossen haben und der Arbeitnehmer seine Steuererstattungsansprüche an den Arbeitgeber abgetreten hat. Diese Vorgehensweise ist bei der Beschäftigung von Ausländern oft anzutreffen. Der VI. Senat des BFH hat damit seine bisherige, anders lautende Rechtsprechung aus dem Jahr 2010 aufgegeben. Die höchsten deutschen Steuerrichter haben im Ergebnis das Urteil des FG Rheinland-Pfalz bestätigt, das wir Ihnen in unserer Dezember-Ausgabe 2017 vorgestellt hatten.

Der Streitfall betraf eine gre...