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Steuern mobil Nr. 10 vom

Track 10-11 | Häusliches Arbeitszimmer: BFH klärt Zweifelsfragen – zum Vorteil und zum Nachteil der Steuerbürger

Der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH hat zugunsten der Steuerzahler deutlich gemacht, dass es kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal gibt, wonach ein häusliches Arbeitszimmer erforderlich sein muss. Auf die Notwendigkeit kommt es nicht an. Der VIII. Senat hat zum Nachteil der Steuerbürger entschieden, dass die Kosten für eine Badsanierung nicht anteilig als Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer absetzbar sind. Denn ein Badezimmer wird vorrangig privat genutzt.

Nicht fehlen dürfen auch zwei weitere aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zum häuslichen Arbeitszimmer. Die größere Bedeutung hat dabei aus unserer Sicht das Urteil, das der BFH nicht zur Veröffentlichung bestimmt hat.

Das finde ich auch. – Der für die Lohnsteuer zuständige VI. Senat des BFH hat unmissverständlich deutlich gemacht: Es gibt kein ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal, wonach ein häusliches Arbeitszimmer erforderlich sein muss. Auf die Notwendigkeit kommt es nicht an. Der VI. Senat schließt sich damit einem Urteil des IX. Senats an, über das wir Sie in unserer Oktober-Ausgabe 2017 informiert hatten.

Damit ist das hoffentlich ein für alle Mal geklärt. – Entscheid...