NWB-EV Nr. 10 vom Seite 325

Bewegung im Herbst – die Sommer-Auszeit ist vorüber

Beate A. Blechschmidt | Verantw. Redakteurin | nwb-ev-redaktion@nwb.de

Der Herbst ist da. Und ein wenig trauere ich doch den lauen Sommerabenden und -nächten nach, in denen man abends mit Familie und Freunden stundenlang unter freiem Himmel gesessen und bei einem leckeren Essen über Gott und die Welt geredet hat. Dafür merke ich jetzt, wo der Herbst da ist, dass auch tagsüber wieder mehr Bewegung in Bereiche kommt, in denen das Leben fast stillzustehen schien. Man sieht in den Städten wieder mehr Menschen durch die Geschäfte bummeln, die Zahl der Spaziergänger, Jogger und Walker, denen man unterwegs begegnet, ist deutlich gestiegen und auch der Verkehr auf den Straßen hat (leider) wieder zugenommen.

Bewegung ist jedoch auch ein gutes Stichwort, wenn es um die Umsetzung von Gesetzesvorhaben geht. Die Tagesordnung der ersten Sitzung des Bundesrats nach der Sommerpause umfasste mehr als 90 Punkte. Neben dem Finanzplan des Bundes 2019 bis 2023, dem Entwurf eines Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention sowie mehreren Punkten zum Klimaschutz standen selbstverständlich auch steuerliche Themen auf der Agenda; so z. B. der Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften, besser bekannt als „Jahressteuergesetz 2019“, sowie das Thema Grundsteuerreform.

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am erklärt, dass er bei einzelnen Regelungen der Grundsteuerreform noch Verbesserungsbedarf sieht. So spricht er sich z. B. dafür aus, den Hauptfeststellungszeitpunkt für die Bodenrichtwerte um ein Jahr auf den vorzuziehen. Ein späterer Stichtag beeinträchtige die Umsetzung der Neuregelungen durch die Finanzverwaltungen der Länder. Bezüglich der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Grundgesetzänderung hat er keine Einwände. Die Grundgesetzänderung war notwendig geworden, um den Ländern die Möglichkeit zu geben, die Grundsteuer abweichend von dem geplanten wertabhängigen Modell zu berechnen (sogenannte Öffnungsklausel; Näheres zu den Ergebnissen der Bundesratssitzung erfahren Sie in den Kurznachrichten auf der Seite 357).

Übrigens: Die Erbschaftsteuer-Richtlinien standen dieses Mal noch nicht mit auf der Agenda. Dem Vernehmen nach soll sich jedoch auch hier bald etwas tun. Selbstverständlich halten wir Sie hierüber sowohl auf unserem Livefeed als auch per E-Mail auf dem Laufenden. Sie bekommen unseren monatlichen Erben und Vermögen-Newsletter noch nicht? Schalten Sie, sofern noch nicht geschehen, den in Ihrem Abonnement enthaltenen Datenbank-Zugriff frei und aktivieren Sie den Newsletter-Versand. Wenn Sie Fragen zur Freischaltung und Verteilung von Lizenzen haben, wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice (service@nwb.de).

Beste Grüße

Beate Blechschmidt

Fundstelle(n):
NWB-EV 10/2019 Seite 325
GAAAH-30891