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BFH  - III R 24/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst a, EStG § 32 Abs 4 S 2

Rechtsfrage

Ist das Absolvieren des Grundwehrdienstes und eine wenige Monate dauernde Dienstpostenausbildung im Rahmen der Tätigkeit als Soldat (sog. Verwendungslehrgang) bei der Bundeswehr als "abgeschlossene Ausbildung" i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen?

Berufsausbildung; Kindergeld; Lehrgang; Soldat

Fundstelle(n):
OAAAH-30832

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