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BFH  - I R 17/19 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 22 Nr 1 S 3 Buchst a DBuchst aa, EStG § 1 Abs 4, EStG § 49 Abs 1 Nr 7, DBA ITA Art 19 Abs 4, OECDMustAbk Art 19, SGB 6 § 125, SGB 6 § 168, SGB 6 § 153 Abs 2, EG Art 43, GG Art 3 Abs 1

Rechtsfrage

Besteuerungsrecht für eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Sozialversicherung - Ausweitung des Kassenstaatsprinzips auf Sozialversicherungsrenten in Art. 19 Abs. 4 DBA Italien nur bei wirtschaftlicher Belastung der öffentlichen Kasse mit der Zahlung

1. Steht das Besteuerungsrecht für eine an einen deutschen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Italien gezahlte Rente aus der Deutschen Rentenversicherung Italien zu, wenn die Rente nicht für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst gezahlt wird?

2. Verdeutlicht der präpositionelle Terminus "von" in Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989, dass die betreffenden Leistungen wirtschaftlich von dem jeweiligen Zahlenden herrühren müssen?

3. Ist die für die Ausdehnung des sog. Kassenstaatsprinzips durch Art. 19 Abs. 4 DBA-Italien 1989 geltende Voraussetzung, dass der Zahlungsempfänger Staatsangehöriger des Kassenstaates und nicht zugleich Staatsangehöriger des anderen Vertragsstaates ist, verfassungsgemäß und europarechtskonform?

Besteuerungsrecht; Italien; Rente

Fundstelle(n):
BFH/PR 2023 S. 209 Nr. 6
EStB 2023 S. 172 Nr. 5
ErbStB 2023 S. 143 Nr. 5
PIStB 2023 S. 178 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 9/2023 S. 399
JAAAH-30825

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