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InvStG – Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG (BFH)
Die pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach § 6 Abs. 1 InvStG, die vom Steuerpflichtigen durch den Nachweis der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen nach § 6 Abs. 2 InvStG abgewendet werden kann, verstößt nicht gegen Unionsrecht und ist auch mit dem Grundgesetz vereinbar .
Sachverhalt: Streitig ist die Besteuerung von Einkünften der Kläger aus „intransparenten“ ausländischen Investmentfonds nach § 6 des Investmentsteuergesetzes in der zum geltenden Fassung in den Streitjahren 2004 bis 2008.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Das Finanzgericht hat zutreffend erkannt, dass die von den Klägern erzielten Erträge aus den streitbefangenen Investmentanteilen zu Einkünften aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i. V. mit § 2 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 InvStG (§ 56 Abs. 1 Satz 2 InvStG n. F.) geführt haben.
Das Finanzgericht ist weiter im Ergebnis zu Recht davon ausgegange...