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Einkommensteuer – Grundstücksenteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft (BFH)
Eine Anschaffung bzw. Veräußerung i. S. des § 23 EStG liegt nicht vor, wenn der Verlust des Eigentums am Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen stattfindet. Ein Entzug des Eigentums durch Sonderungsbescheid nach dem Bodensonderungsgesetz ist danach keine Veräußerung i. S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG.
Hintergrund: Private Veräußerungsgeschäfte sind gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG u. a. Veräußerungsgeschäfte bei Grundstücken, soweit der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt.
Sachverhalt: Streitig ist, ob der Kläger aufgrund einer durch Sonderungsbescheid angeordneten Übertragung des Eigentums an einem ihm gehörenden Grundstück auf eine Stadt den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts i. S. des § 22 Nr. 2 i. V. mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verwirklicht hat.
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