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Erbschaftsteuer – Einordnung eines Vermächtnisses eines inländischen Grundstücks unter die beschränkte Steuerpflicht (FG)
Ein (schuldrechtlicher) Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks – hier aufgrund eines Vermächtnisses des Erblassers – stellt noch kein inländisches Grundvermögen i. S. von § 121 Nr. 2 BewG dar. Der Begriff des Vermögensanfalls in § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG erfasst jeglichen Erwerb i. S. von § 3 ErbStG und damit neben dem Erwerb infolge eines Erbanfalls auch den Erwerb infolge eines Vermächtnisses. Das Vermächtnis eines Miteigentumsanteils an einem inländischen Grundstück unterfällt der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG.
Quelle: , NWB VAAAH-29879