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FG Münster Urteil v. - 5 K 2423/17 U

Gesetze: UStG § 4 Nr 12 Satz 2; UStG § 4 Nr 12 Satz 1 Buchst a

Umsatzsteuer

Steuerbefreiung; Vermietungstätigkeit; Wohnraumüberlassung an Prostituierte zur Ausübung der Prostitution

Leitsatz

Die Steuerbefreiung greift bei einer Vermietung an Prostituierte insbesondere dann nicht, wenn die Raumüberlassung durch Leistungselemente, die der Förderung der gewerblichen Tätigkeit der Prostituierten dienen, geprägt wird und damit nicht die Grundstücksnutzung, sondern die Möglichkeit, die Prostitution auszuüben, aus der Sicht des Leistungsempfängers im Vordergrund steht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
WAAAH-30731

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