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FG Münster Urteil v. - 2 K 3677/16 E EFG 2019 S. 1680 Nr. 20

Gesetze: EStG § 20; EStG § 32d Abs 2

Kapitalerträge: Besteuerung

Ausübung des Wahlrechts nach § 32d Abs. 2 EStG

Leitsatz

Ein Antrag nach § 32d Abs. 2 EStG kann auch noch nach Abgabe der Steuererklärung gestellt werden, wenn sich erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass als Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit erklärte Aufwendungen den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzuordnen sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 2325 Nr. 40
EFG 2019 S. 1680 Nr. 20
EStB 2020 S. 32 Nr. 1
StB 2019 S. 323 Nr. 11
LAAAH-30726

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